MEDIATION LANDERL
Mediation für Privatpersonen und Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG in Bad Hall
Durch Konflikte in der Beziehung oder Familie, eine Trennung oder belastende Situationen mit Kindern kann das ganze Leben durcheinandergeraten. Ich unterstütze Sie dabei, Konfliktlösungen zu erarbeiten, bessere Entscheidungen zu treffen und wieder Ruhe in Ihren Alltag zu bringen.

Eingetragene Mediatorin und Beraterin nach § 95 Abs. 1a AußStrG

250+
Beratungen
Familien, Eltern, Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen begleitet
16+
Jahre Erfahrung
In sozialpädagogischer Arbeit, Konfliktlösung und Entwicklungsbegleitung
92%
Empfehlungsrate
Die meisten Klient*innen kommen auf Empfehlung
2 Wochen
Durchschnittliche Begleitung bis zur Wunschsituation
Stabilisierung, Entwicklung & langfristige Veränderung

Über mich

Eingetragene Mediatorin nach § 8 Zivilrechts‒Mediations‒Gesetz und Sozialarbeiterin

Professionelle Konfliktlösung für Menschen, die in herausfordernden Lebensphasen Klarheit und Stabilität suchen.

Als ausgebildete Sozialarbeiterin und eingetragene Mediatorin begleite ich seit vielen Jahren Menschen in familiären Konfliktsituationen. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Familien- und Scheidungsmediation sowie der verpflichtenden Elternberatung nach § 95 Abs. 1 a AußStrG.
Ich bin selbst zweifache Mutter mit 30 Jahren Ehe-Erfahrung, daher kenne ich familiäre Beziehungen in ihrer Tiefe, mit all ihren schönen, aber auch schwierigen Seiten.
Wenn Konflikte sich immer weiter verstricken, braucht es oft einen neutralen Blick von außen. Ich bin hier, um Sie genau in diesen Momenten als Mediatorin zu unterstützen. Als staatlich anerkannte Beraterin informiere ich Eltern nach § 95 Abs. 1 a AußStrG über die spezifisch aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder. Ich biete Ihnen einen geschützten und vertraulichen Rahmen für faire und sachliche Konfliktlösung.
Ulrike Landerl, BA

Für wen ist mein Angebot gedacht?

Für Menschen, die sich in einer festgefahrenen Konfliktsituation befinden und wieder Orientierung, Sicherheit und eine konstruktive Perspektive suchen.
Paare vor oder während einer Scheidung
Wenn Gespräche nicht mehr möglich scheinen, begleite ich Sie dabei, Klarheit zu gewinnen und faire Lösungen zu finden – respektvoll und strukturiert.
Eltern in Trennung mit gemeinsamen Kindern
Der Fokus liegt auf dem Kindeswohl, tragfähigen Vereinbarungen und einer stabilen Kommunikationsbasis für die Zukunft.
Familien in festgefahrenen Konflikten
Wenn sich Fronten verhärtet haben, ermöglicht Mediation wieder gegenseitiges Verständnis und daraus resultierend nachhaltige Lösungen.
Personen, die eine gerichtlich verpflichtende Elternberatung benötigen
Gerichtskonforme Beratung mit offizieller Bestätigung. Im Mittelpunkt steht das Wohl Ihres Kindes

Professionelle Unterstützung für Menschen in Konfliktsituationen

Gesetzlich verpflichtende Elternberatung und professionelle Mediation bei zwischenmenschlichen Konflikten

Verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs. 1 a AußStrG)

Seit 1. Februar 2013 schreibt das österreichische Familienrecht vor, dass Eltern im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung gemäß § 95 absolvieren müssen. Diese Beratung kann gemeinsam oder getrennt in Anspruch genommen werden.
Im Mittelpunkt steht das Wohl der Kinder Das Bewusstsein der Eltern wird auf die Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche, Sorgen, Unsicherheiten und die Art, wie die Kinder auf die Trennung reagieren, gelenkt. Ziel der Beratung ist es, Eltern zu unterstützen, die Situation aus der Perspektive ihrer Kinder zu verstehen – und ihnen einen möglichst stabilen, sicheren und liebevollen Übergang zu ermöglichen.
✅ Gerichtskonforme Bestätigung ✅ Vertraulich ✅ Auch kurzfristige Termine möglich

Mediation für Privatpersonen, professionelle Konfliktlösung bei familiären und außerfamiliären Konflikten

Wenn Gespräche festgefahren sind, hilft Mediation dabei, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen, strukturiert, lösungsorientiert und respektvoll. Relevante Themen in der Mediation:
  • Unterstützung in Konfliktsituationen
  • Scheidungsmediation
  • Neuorientierung nach Trennung
  • Kommunikation innerhalb der Familie
  • Erbschaftsangelegenheiten
Ziel ist eine gemeinsam erarbeite und nachhaltige Lösung ✅ Außergerichtliche Konfliktlösung ✅ Klare Struktur & Moderation ✅ Nachhaltige Vereinbarungen

Ablauf meiner Unterstützung

Ich begleite Sie Schritt für Schritt, transparent, verständlich und wertschätzend.
Schritt 1
Erstgespräch & Orientierung
Im ersten Telefonat beschreiben Sie mir kurz den Grund Ihres Anrufes, damit ich Ihr Anliegen richtig einordnen kann. Wir klären: Welche Themen stehen im Mittelpunkt? Wie viele Menschen sind beteiligt? Sind alle Beteiligten informiert?
Schritt 2
Terminvereinbarung & Vorbereitung
Wenn Sie sich für die Mediation entscheiden, vereinbaren wir den ersten Termin. Die Person, die die Mediation in die Wege leitet, übernimmt die Information und Einladung der weiteren Beteiligten.
DIe Dauer der Mediation sowie die Anzahl der Sitzungen hängt vom jeweiligen Thema ab.
Schritt 3
Wichtige Voraussetzungen für die Mediation
• Freiwilligkeit der Teilnahme • Anwesenheit aller relevanten Personen • Eigenverantwortung für Lösungen • Blick nach vorne statt zurück • Gesprächsbereitschaft & Fairness • Ergebnisoffenheit
Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch

Mediation in Bad Hall & Oberösterreich

Mein Büro befindet sich zentral in Bad Hall (Bezirk Steyr-Land) und ist gut erreichbar für Klientinnen und Klienten aus den Bezirken Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Steyr, Steyr-Land sowie Wels und Wels-Land – sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich lade Sie ein, in einem geschützten und ruhigen Rahmen über Ihre Situation zu sprechen. Neutral, diskret und einfühlsam.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe Antworten auf die häufigsten Fragen meiner Klient:innen gesammelt – damit Sie meine Prozesse, Zeitpläne undMediatonsbedingungen besser verstehen können.
Wie starten wir den Prozess?
Sie kontaktieren mich unverbindlich. Im ersten Telefonat klären wir gemeinsam, worum es grundsätzlich geht und ob mein Angebot dafür passend ist.
Wie lange dauert eine Mediation oder Elternberatung?
Das hängt vom individuellen Fall ab. Viele Teilnehmer benötigen zwischen 2 und 5 Stunden, um alle notwendigen Punkte strukturiert zu klären.
Benötigen wir die Beratung nach § 95 zwingend?
Ja. Für eine einvernehmliche Scheidung ist die Beratung gemäß § 95 verpflichtend. Sie kann gemeinsam oder getrennt absolviert werden und muss vor dem Gerichtstermin stattfinden.
Wie schnell können wir einen Termin bekommen?
In der Regel innerhalb von 30 Tagen. In Ausnahmefällen sind auch kurzfristige Termine und auf Anfrage auch Termine am Wochenende möglich.
Arbeiten Sie nur mit Paaren, oder auch einzeln?
Ich begleite Paare, Einzelpersonen, Eltern und Familien. Je nach Situation entscheiden wir gemeinsam, welche Konstellation sinnvoll ist.
Für welche Themen sind Sie spezialisiert?
• familiäre & außerfamiliäre Konflikte & belastende Dynamiken • Kommunikation & Deeskalation in Konfliktfällen • Stabilisierung nach Trennung oder Krisensituationen
Wie läuft die Mediation ab?
Wir arbeiten strukturiert, wertschätzend und Schritt für Schritt alle wichtigen Themen durch. Die Beratung endet mit einer schriftlichen Vereinbarung.
Was ist im Angebot enthalten?
• Begleitung durch eine eingetragene, neutrale Mediatorin • Strukturierte und lösungsorientierte Gesprächsführung • Bereitstellung eines geschützten und neutralen Rahmens • Klärung der Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten • Unterstützung bei der Erarbeitung tragfähiger Vereinbarungen • Dokumentation der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse (auf Wunsch) • Vertraulichkeit und Allparteilichkeit während des gesamten Prozesses

Bereit, Klarheit in eine schwierige Situation zu bringen?

Ich unterstütze Sie dabei, Konflikte zu lösen, faire Entscheidungen zu treffen und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Einfühlsam, neutral und strukturiert.
Unternehmen
Rechtliches
Beratungsstelle in Bad Hall – professionelle Konfliktlösung, familiäre und außerfamiliäre Mediation Oberösterreich für die Bezirke Steyr, Steyr-Land, Linz, Linz Land, Wels, Wels Land und Kirchdorf.