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Beraterin nach § 95 Abs. 1 a AußStrG

Verpflichtende Elternberatung (§ 95 Abs. 1 a AußStrG) in Bad Hall

Gesetzlich vorgeschrieben – menschlich begleitet
Wenn Eltern mit minderjährigen Kindern eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ist nach österreichischem Recht eine verpflichtende Beratung gemäß § 95 Abs. 1 a AußStrG erforderlich. Diese Beratung dient dazu, den Eltern die Folgen der Trennung und die Auswirkung auf die Kinder bewusst zu machen und die elterliche Verantwortung auch nach der Scheidung sicherzustellen. Ich begleite Sie dabei vertraulich und gesetzlich anerkannt.
Porträt einer Frau mit kurzen blonden Haaren, Brille, weißem Hemd und schwarzem Blazer.

Für wen ist diese Beratung verpflichtend?

Die verpflichtende Scheidungsberatung richtet sich an Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und gemeinsame minderjährige Kinder haben.

Was passiert in der verpflichtenden Beratung?

Im Mittelpunkt steht nicht der Konflikt der Eltern, sondern die Perspektive und das Wohl der Kinder.
Eine Frau in blauem Blazer spricht mit zwei jungen Leuten, die ihr gegenüberstehen.
Eine Frau spricht mit einem Paar an einem Holztisch, Notizbücher und Tassen liegen auf dem Tisch.
Gerichtskonforme Bestätigung
Nach Absolvierung der verpflichtenden Beratung erhalten Sie eine offizielle Bestätigung für das zuständige Gericht.

Warum die verpflichtende Elternberatung so wichtig ist

Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung schützt Kinder, schafft Verantwortung und hilft Eltern, die Folgen der Trennung bewusst und geordnet zu gestalten.
Problem Nr. 1

Kinder geraten in Loyalitätskonflikte

Ohne klare Begleitung stehen Kinder oft zwischen zwei Fronten, übernehmen Schuldgefühle und verlieren emotionale Sicherheit.
Problem Nr. 2

Elterliche Verantwortung bleibt ungeklärt

Viele Eltern unterschätzen, wie tiefgreifend eine Trennung den Alltag, die Entwicklung und die Stabilität ihrer Kinder beeinflusst.
Problem #3

Formale Voraussetzung für das Gericht fehlt

Ohne absolvierte verpflichtende Beratung ist eine einvernehmliche Scheidung mit minderjährigen Kindern rechtlich nicht möglich.
Jetzt Ordnung in Ihre Situation bringen

Die verpflichtende Elternberatung schafft Klarheit vor dem gerichtlichen Schritt

Die verpflichtende Beratung bietet einen neutralen Rahmen, um sich mit der neuen familiären Situation auseinanderzusetzen. Miit Blick auf Stabilität, Orientierung und die Bedürfnisse der Kinder.
Eine Beraterin spricht mit einem Mann und einer Frau an einem Tisch in einem Büro.
Diese Beratung ist Teil des formalen Ablaufs, bevor der Antrag beim Gericht eingebracht werden kann.
Nach der Trennung verändert sich nicht nur die Partnerschaft, sondern auch die Verantwortung als Mutter und Vater.

Alles, was Sie zur Beratung wissen sollten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ablauf, Themen und Terminvereinbarung.
Wie starten wir die Beratung?
Benötigen wir die Beratung nach § 95 zwingend?
Wie lange dauert eine Beratung nach § 95?
Wie schnell können wir einen Termin bekommen?
Ist das Gespräch vertraulich?
Ersetzt Beratung ein Gerichtsverfahren oder eine rechtliche Beratung?

Bereit für den nächsten formalen Schritt?

Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung mit minderjährigen Kindern anstreben, ist die verpflichtende Elternberatung ein notwendiger Teil des gerichtlichen Verfahrens. Ich begleite Sie dabei gesetzlich anerkannt und stets auf das Kindeswohl bedacht.
Eine Beraterin sitzt an einem Tisch mit einem Mann und einer Frau, die vor ihr sitzen.
Beratungsstelle in Bad Hall – Verpflichtende Scheidungsberatung (§ 95 Abs. 1a AußStrG) in Oberösterreich für die Bezirke Steyr, Steyr-Land, Linz, Linz Land, Wels, Wels Land und Kirchdorf.